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heute gibt es wieder Infos und Aktuelles von der Boule KG.

 
 

Bundesnotbremse

Bundesnotbremse

bundesnotbremse 330x165Im Regionalverband Saarbrücken tritt ab Samstag, den 24. April, die Bundesnotbremse in Kraft. Grund ist das deutschlandweit in Kraft getretene Vierte Bevölkerungsschutzgesetz, das strengeren Maßnahmen für Kreise vorsieht, in denen die 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde.

Nach den Regelungen des Bundes bei einer 7-Tages-Inzidenz über 100 gilt folgendes:

Private Zusammenkünfte werden auf einen Haushalt und höchstens eine weitere, nicht dem Haushalt angehörige Person begrenzt.

Im Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs (z.B. Lebensmittel, Drogerie, etc.) ist die Kundenzahl an die Größe des Geschäfts anzupassen. Die Testpflicht gilt im Saarland, verschärfend zur Bundesregelung, weiterhin ebenfalls für Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte.

Für den übrigen Einzelhandel gilt Terminshopping mit einem negativen Testergebnis. Ab einer Inzidenz von 150 sind diese Geschäfte zu schließen.

Zwischen 22 und 05 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung. Hiervon ausgenommen sind bis 24 Uhr Personen, die alleine Sport treiben.

Medizinische und therapeutische Dienstleistungen sind weiterhin erlaubt, sofern die Kundschaft und das Personal eine FFP2-Maske tragen. Dies gilt auch für Friseure und Fußpflege, wobei hier zusätzlich die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Tests notwendig ist.

Der Betrieb von Gaststätten und Restaurants ist untersagt. Lieferdienste und der sogenannte Fensterverkauf (letzteres nur bis 22 Uhr) bleiben allerdings weiterhin möglich.

Institutionen und Einrichtungen zur Freizeit- und Kulturgestaltung müssen ebenfalls schließen.

Individualsport ist nur noch allein, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt möglich. Kontaktloser Gruppensport im Freien ist für fünf Kinder bis 14 Jahre gestattet.

Zur Teilnahme am Präsenzunterricht in Schulen sind zwei Testungen pro Woche verpflichtend und der Schulbetrieb findet als Wechselunterricht statt. Ab einer Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ist am übernächsten Tag der Präsenzunterricht untersagt und stattdessen findet der Unterricht in Form von Homeschooling statt. Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen und Förderschulen, für die weiterhin Präsenz- bzw. Wechselunterricht in den bisherigen Beschulungsmodellen stattfindet. Der Kita-Betrieb ist in diesem Fall laut Bundesgesetz auf Notbetreuung umzustellen. Auch an den Schulen wird ein pädagogisches Angebot bzw. Nachmittagsbetreuung vorgehalten. Wenn an fünf aufeinander folgenden Werktagen der Schwellenwert von 165 unterschritten ist, werden die beschriebenen Beschränkungen zum übernächsten Tag aufgehoben.